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Der Laie und der Versicherer, der auch nichts weiß

Der Geschädigte als Laie darf sich auf das Schadengutachten und den darin als notwendig beschriebenen Lackierumfang verlassen. Der Versicherer kann bei einer auf der Grundlage des Gutachtens erfolgten Reparatur nicht einwenden, einzelne Arbeitsschritte seien nicht erforderlich gewesen, entschied das AG Köln. 

 

 

Reparatur sofort ohne Nachbesichtigungsmöglichkeit

Der Geschädigte darf das verunfallte Fahrzeug auf der Grundlage des Schadengutachtens reparieren lassen. Er muss dem gegnerischen Versicherer nicht zuvor eine Nachbesichtigung ermöglichen, entschied das AG Göttingen.

Quelle UE Unfallregulierung effektiv